Rechtsprechung
BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 20 RDG, § 3 RDG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehaltfür Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ... - Wolters Kluwer
Pflicht zur Gewährleistung der Herbeiholung einer umgehenden gerichtlichen Entscheidung gegen strafvollzugsrechtliche Disziplinarmaßnahmen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...
- ra.de
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des Schreibenlassens einer Strafanzeige durch einen Mitgefangenen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)
Die Verurteilten
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 14.04.2009 - StVK 146/09
- BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2348
- StV 2013, 449
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Die Strafvollstreckungskammer verkennt insoweit auch, dass die bloße Feststellung der Entgegennahme einer Gefälligkeit - sei es auch in Rechtsangelegenheiten - zur Begründung des disziplinarischen Vorwurfs der Schaffung sicherheits- und ordnungsstörender Abhängigkeitsverhältnisse nicht genügt, weil dem Gefangenen nicht jede Gegenseitigkeitsbeziehung und damit jede Form des normalen menschlichen Miteinander als ordnungsstörend verboten sein kann (vgl. im Einzelnen BVerfGK 9, 390 ).Die Strafvollstreckungskammer wäre im Übrigen auch nicht befugt, eine Disziplinarmaßnahme unter Auswechselung der von der Anstalt angeführten Gründe für die angenommene Pflichtwidrigkeit des sanktionierten Verhaltens als rechtmäßig zu bestätigen (vgl. BVerfGK 9, 390 ).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Soweit bei belastenden Maßnahmen - wie im Fall einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinierung - die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, muss gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 67, 43 ; BVerfGK 8, 118 ). - BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Disziplinarmaßnahmen unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfGE 71, 108 ) des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 26, 186 ; 45, 346 ); sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt. - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen auch für den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Soweit bei belastenden Maßnahmen - wie im Fall einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinierung - die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, muss gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 67, 43 ; BVerfGK 8, 118 ). - BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Für die bei einem Aussetzungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG erforderliche Prüfung, ob die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert wird, und ob der Aussetzung ein höher zu bewertendes Interesse an dem sofortigen Vollzug entgegensteht, kann ohne Grundrechtsverstoß berücksichtigt werden, ob nach einer summarischen Prüfung der Antragsteller mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird oder nicht (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 11, 54 , m.w.N.). - BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …
Auszug aus BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713). - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz …
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch …
- BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04
Verwerfung einer unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen …
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei …
- BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05
Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit; …
- BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf …
- VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09
Arrest im Strafvollzug
- LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19
Abgasskandal; Inkassodienstleistungserlaubnis; Forderungen nach ausländischem …
Indes: Abgesehen davon, dass dieses Ergebnis - worauf noch einzugehen sein wird - nicht zwingend sein muss, wäre dies der Konzeption des § 3 RDG - einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - geschuldet und - an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 RDG bestehen keine Zweifel (…hierzu jeweils zum Rechtsberatungsgesetz: Inkasso I Rn. 30 zur Rechtfertigung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt; Inkasso II Leitsatz lit. 3d), Rn. 9 zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie Rn. 11 und 15 zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Zu § 3 RDG: BVerfG Beschl. v. 22.3.2011 - 2 BvR 983/09, BeckRS 2011, 49813, beck-online: "Das in § 3 RDG statuierte, nach § 20 RDG bußgeldbewehrte Verbot, jenseits gesetzlicher oder gesetzlich fundierter Erlaubnisnormen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, richtet sich nicht an denjenigen, dem die Leistung erbracht wird; dieser soll durch die Norm gerade geschützt werden. - BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R
(Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis - …
Disziplinarverfahren unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 22.3.2011 - 2 BvR 983/09 = StV 2013, 449, Juris RdNr 11; BVerfGE 26, 186, 203 f; BVerfGE 45, 346, 351; BVerwGE 93, 269, 273 f) . - OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 356/14
Verbale Auseinandersetzung; Disziplinarmaßnahme
Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
- OLG Celle, 22.10.2014 - 1 Ws 413/14
Disziplinarmaßnahme bei unerlaubter Abgabe eines Schriftstückes unter Gefangenen
Insoweit geht auch der Einwand des Antragstellers in seiner Rechtsbeschwerde, die Auffassung der Kammer sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in StV 2013, 449 unvereinbar, fehl. - VG Hamburg, 01.12.2020 - 14 K 1946/18
Fahrverbot für ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg; …
Es gilt im Disziplinarrecht ein strenger Gesetzesvorbehalt; Disziplinarmaßnahmen dürfen daher nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2011, 2 BvR 983/09, juris Rn. 11 m.w.N.). - OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
Disziplinarmaßnahmen bei verbalen Auseinandersetzungen mit Mitgefangenen Maßstab …
Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).